Schul- und Hochschulrecht

Das Schulrecht gliedert sich in das allgemeine Schulrecht und das das weiterführende Hochschulrecht auf. Beide wurzeln jedoch unmittelbar in dem als allgemeines kulturelles Menschenrecht anerkannten Recht auf Bildung und teilen sich zugleich den Umstand, dass die Angelegenheit für die Betroffenen aufgrund der besonderen Tragweite für die Ausbildungs- und Entwicklungschancen regelmäßig von größter Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist neben der rein fachlichen Expertise auch das notwendige zwischenmenschliche Gespür für die persönliche Konstellation, in der sich der Mandant befindet, unabdingbar.  

Unter das allgemeine Schulrecht fallen thematisch beispielsweise die „Übertrittszeugnisse“, die Entscheidung über die Aufnahme an einer konkreten (Wunsch-)Schule, sowie einzelne Prüfungsleistungen, Versetzungsentscheidungen und Abschlusszeugnisse, die teilweise zugleich in das Prüfungsrecht fallen und allesamt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können. Erfasst werden ebenfalls sämtliche schulischen Maßnahmen im Falle des Fehlverhaltens von Schülern. Jedoch können hierbei lediglich die sogenannten Ordnungsmaßnahmen wie insbesondere Verweise, Unterrichtsausschlüsse oder Schulentlassungen, die echten Sanktionscharakter haben, angefochten werden. Gegen milde Erziehungsmaßnahmen von Lehrkräften kann hingegen nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden.

Ebenso wie im allgemeinen Schulrecht kann auch bereits der Zugang zur Hochschule bzw. dem gewünschten Studiengang problematisch sein. Erfüllt ein Bewerber beispielsweise nicht die aufgerufenen Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs oder sind dessen Kapazitäten beschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Studienplatz im Wege einer Studienplatzklage dennoch erreicht werden. Den ganz wesentlichen Kerngehalt des Hochschulrechts bilden jedoch die Schnittstellen zum Prüfungsrecht. Die Prüflinge sind nämlich keineswegs der Benotung des Korrektors hilflos ausgeliefert, sondern können insbesondere im Falle des Nichtbestehens und drohender Exmatrikulation bei Letztversuchen sämtliche Prüfungsleistungen von Einzelklausuren über Bachelor- bzw. Masterarbeiten bis hin zu Klausuren im Staatsexamen oder Promotionsarbeiten gerichtlich überprüfen lassen.

Besonders im Hochschulrecht öffnen sich aktuell durch vermehrte Online-Hochschulprüfungen neue Themenfelder rund um die Frage von Täuschungsversuchen, sowie deren unmittelbare Auswirkungen bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten.

Schülern bzw. deren Eltern und auch Studierenden kommen im Rahmen des Schulrechts weitreichende Informationsrechte zu, sodass im Streitfall, ggfs. durch den Rechtsanwalt, zunächst umfassend Akteneinsicht genommen und eine erste rechtliche Einschätzung erfolgen kann. Um potenziellen Schaden abzuwenden wird die gerichtliche Überprüfung auf dem Klageweg bzw. das Widerspruchsverfahren regelmäßig erst am Ende einer Vielzahl anderer, deeskalierend wirkender Handlungsmöglichkeiten bzw. Schlichtungsversuchen stehen.

Beiträge zum Schul- und Hochschulrecht

Allgemein

Facebook, Fussball und die Grundrechte

zum Thema „Facebook, Fussball und die Grundrechte“PUBLICUS – Boorbergverlag – Ausgabe: 2018-08 Auf den ersten Blick mag man sich fragen, was Facebook und Fußball denn mit Grundrechten zu tun haben, wo diese doch nach Art. 1 Abs. 3 GG „nur“ die staatliche Gew
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