Das Lebensmittelrecht stellt eine Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht dar. Es umfasst Regelungen zur Lebensmittelhygiene, Verwendung von Zusatzstoffen, Lebensmittelkennzeichnungen und produktspezifische Bestimmungen. Die europäische Lebensmittelbasisverordnung (EG VO 178/2002) und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf nationaler Ebene bilden die Rahmengesetze für weitergehende spezifischere Themengebiete.
Der in der Öffentlichkeit zunehmender Diskurs über die Nachhaltigkeit in der Lebens- und Nahrungsmittelproduktion umfasst Aspekte wie Tierschutzstandards, kurze Lieferketten, Transparenz über Produktionsstandards und ökologische Mindesstandards.