Durch die dienstliche Beurteilung werden Aussagen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten getroffen, welche insbesondere für Aufstieg und Beförderung entscheidend sind. Daneben soll mit ihnen auch eine optimale Verwendung von Beamten in der öffentlichen Verwaltung sichergestellt werden.
Welchen Anforderungen aber muss eine solche Beurteilung genügen und wie kann ein Beamter bei einer seiner Meinung nach ungerechtfertigten dienstlichen Beurteilung vorgehen?
Anforderungen an dienstliche Beurteilungen
Die dienstliche Beurteilung ist grundsätzlich am Statusamt auszurichten. Nur ausnahmsweise darf auf den konkreten Dienstposten Bezug genommen werden. Um ein gleichmäßiges Beurteilungssystem zu gewährleisten, hat der Beurteiler die Tatsachengrundlage, auf die die Beurteilung gestützt wird, vollständig, einheitlich und gleichmäßig zu ermitteln. Hierbei ist der Beurteiler aber nicht verpflichtet, alle Tatsachen mit aufzunehmen, sondern nur diejenigen Ereignisse, die für die Beurteilung maßgeblich sind. Fehlt dem Beurteiler die nötige Kenntnis, um den Beamten entsprechend zu beurteilen, hat er Beurteilungsbeiträge von sachkundigen Dritten einzuholen. Diese sind zwar grundsätzlich nicht bindend. Allerdings muss der Beurteiler die Beiträge in seine Entscheidung mit einbeziehen und darf sich ohne sachlichen Grund nicht über den Beurteilungsbeitrag hinwegsetzen.
Darüber hinaus muss der Beurteiler unvoreingenommen sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Konflikt des Beurteilers mit dem Beamten eine Voreingenommenheit begründet. Vielmehr muss sich aus der Beurteilung oder dem Verhalten des Beurteilers ergeben, dass dieser nicht willens ist, den Beamten sachlich und objektiv zu bewerten. Hinsichtlich der Begründungspflicht werden seitens der Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. So muss eine dienstliche Beurteilung klar und verständlich abgefasst sein, um bei Bedarf eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen. Schließlich darf die Bildung der Gesamtnote nicht auf einer bloßen mathematischen Berechnung erfolgen, sondern muss eine wertende und gewichtende Entscheidung des Beurteilers darstellen.
Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen
Für den Beamten bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, erfolgreich gegen eine dienstliche Beurteilung vorzugehen. Zunächst kann beim Dienstherren gemäß § 54 Abs. 2 BeamtStG bzw. § 126 Abs. 2 BBG förmlich Widerspruch eingelegt werden. Alternativ ist aber auch direkt ein gerichtliches Klageverfahren mittels allgemeiner Leistungsklage möglich.
Im Fall eines gewünschten Vorgehens gegen eine dienstliche Beurteilung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.